Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 28.10.2021

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 28.10.2021

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0590/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021 die Neubesetzung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes im Ausschuss für Jugend, Schule, Kultur und Sport:

Mitglied alt: Jens-Hagen Schwadt

Mitglied neu: Kevin Sell

Stellvertretendes Mitglied alt: Kevin Sell

Stellvertretendes Mitglied neu: Jens-Hagen Schwadt

 

Beschluss Nr.: VII/0595/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021:

In der Zeit vom 28.11. bis zum 24.12.2021 (Adventszeit) werden die Parkscheinautomaten in der Innenstadt (ausgewiesenes Altstadtsanierungsgebiet) mit Ausnahme des Parkhauses in der Baustraße außer Betrieb gesetzt.

Beschluss Nr.: VII/0598/21

1. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow verurteilt den Anschlag auf die Inschrift vor der ehemaligen Synagoge und die Stolpersteine vor dem jüdischen Gemeindehaus.

Antisemitismus jeglicher Ausprägung ist entschieden zu widersprechen und darf nicht im öffentlichen Raum länger als zur Spurensicherung sichtbar sein.

2. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beauftragt die Verwaltung die Verschmutzungen der Inschrift für die ehemalige Synagoge im Krönchenhagen restlos zu beseitigen. Die Initiative „Jüdisches Gedenken“ konnte nicht alles entfernen. Die Reinigung sollte umgehend erfolgen, da aktuell die Jüdischen Gedenkwochen in Güstrow stattfinden.

3. In einem zweiten Schritt soll die Verwaltung prüfen, ob eine rutschfreie Versiegelung der Inschrift möglich ist, um in Zukunft die Reinigung zu erleichtern. Dies ist notwendig, weil antisemitische Schmierereien leider zunehmen.

Beschluss Nr.: VII/0550/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021 den Wirtschaftsplan 2022 des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow.

Beschluss Nr.: VII/0527/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021

1. die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 22 Distelberg (Anlage 1) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (B) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.

2. die Satzung über 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 22 Distelberg gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss Nr.: VII/0543/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021 die

15. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Barlachstadt Güstrow vom

9. November 2007. Die Gebührenkalkulation wird gebilligt und zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss Nr.: VII/0534/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021 den vorliegenden Entwurf als Grundlage für die Ausführung des Ersatzneubaus Brücke Nr. 63 Falkenflucht über den Mühlbach.

Beschluss Nr.: VII/0535/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021 den vorliegenden Entwurf als Grundlage für die Ausführung des Ersatzneubaus Brücke Nr. 49 Dehmener Straße über den Augraben. Die Ausführung ist an die Bereitstellung von Fördergeldern gebunden.

Beschluss Nr.: VII/0537/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 - Oase gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Städtebauliches Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets zu schaffen, um so die weitere Entwicklung des Standorts Oase zu gewährleisten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 103 Oase umfasst das Flurstück 10/1 sowie einen Teil des Flurstücks 16/1, Flur 37 der Gemarkung Güstrow mit eine Fläche von ca. 5,7 ha.

Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

Beschluss Nr.: VII/0539/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Ihrer Sitzung vom 28.10.2021, dass in dem Quartier „südliche Schweriner Vorstadt“ eine Tempo-30-Zone eingerichtet wird. Der Bürgermeister als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde wird beauftragt, die hierfür erforderliche verkehrsbehördliche Anordnung zu erlassen und umzusetzen.

Beschluss Nr.: VII/0540/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 - Östlich Bredentiner Weg.

Beschluss Nr.: VII/0542/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021:

1. die Reduzierung des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 - Östlich Bredentiner Weg auf eine Fläche von 7,9 ha. Dieser umfasst die Flurstücke 15/6 (Teilbereich), 15/7, 15/8, 15/10, 15/11, 21 (Teilbereich), 22/12, 22/13, 22/14, 22/15, 22/16, 22/18, 22/20, 23/3 (Teilbereich), 23/4 (Teilbereich) der Flur 11 und das Flurstück 56 (Teilbereich, Bredentiner Weg) der Flur 7.

2. die Rückkehr vom Normalverfahren nach § 2 BauGB zum vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB.

3. den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 - Östlich Bredentiner Weg mit Stand August 2021 (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung mit Stand August 2021 (Anlage 2) wird gebilligt.

4. den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 - Östlich Bredentiner Weg (August 2021) mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

5. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Plan- und Begründungsentwurf (August 2021) im Parallelverfahren einzuholen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

Beschluss Nr.: VII/0541/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021 den vorliegenden Entwurf als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung des Bärstämmwegs im Abschnitt vom Parumer Weg/Heideweg bis Güstrower Baumschule.

Beschluss Nr.: VII/0544/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021 den vorliegenden Entwurf als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung der Fahrradstraße Schwarzer Weg im Abschnitt von der Goldberger Straße (L 17) bis zum Abschluss des Rad-/Gehweges.

Beschluss Nr.: VII/0548/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021

1. die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 98 Alte Gärtnerei 2 .BA (Anlage 1) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B). Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.

 

2. die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 98 Alte Gärtnerei 2. BA gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss Nr.: VII/0552/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021 den jährlichen Betriebskostenzuschuss an den Güstrower Sportclub 09 (GSC 09) entsprechend dem Pachtvertrag für das Jahnstadion ab 2017 für weitere fünf Jahre zur Verfügung zu stellen.

Die letzte Zahlung erfolgt zum 31.03.2026. Die Höhe des jährlichen Zuschusses beträgt 57.500,00 €. Durch den GSC 09 ist jährlich bis zum 31.03. des Folgejahres ein Verwendungsnachweis inklusive lückenloser Auflistung aller Erträge und Aufwendungen für das Jahnstadion zu erstellen und einzureichen. Es sind Kopien aller Rechnungen mit dem Verwendungsnachweis einzureichen, um eine umfassende Prüfung zu ermöglichen.

Sollte die Prüfung ergeben, dass die Betriebskosten den Betrag in Höhe von 57.500,00 € im Vorjahr überstiegen haben, bezuschusst die Barlachstadt Güstrow den GSC 09 mit 50 % der überstiegenen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 60.000,00 €.

Sollte die Prüfung ergeben, dass die Betriebskosten einen Betrag in Höhe von 55.000,00 € im Vorjahr nicht erreicht haben, so ist die Differenz zur Hälfte an die Barlachstadt Güstrow bis zum 30.04. des Folgejahres zu erstatten. Die andere Hälfte kann vom GSC 09 eigenverantwortlich verwendet werden.

Betriebskosten zwischen 55.000,00 € und 57.500,00 € müssen nicht an die Barlachstadt Güstrow zurückgezahlt werden und können vom GSC 09 eigenverantwortlich für das Jahnstadion verwendet werden. Durch diese Verfahrensweise wird für den Verein ein Anreiz zum sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit dem Zuschuss geschaffen.

Beschluss Nr.: VII/0554/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 28.10.2021 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder und Jugendhilfe des ASB mbH als Träger der Kindertagesstätte „Klimperkiste“ abgeschlossen wurde.

Beschluss Nr.: VII/0555/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 28.10.2021 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder und Jugendhilfe des ASB mbH als Träger der Kindertagesstätte „Haus Sonnenblume“ abgeschlossen wurde.