Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Baumabnahmen im Stadtgebiet Güstrow nach Kontrollen notwendig

Der Eigentümer eines Baumes oder ein auf andere Weise für den Baum Verantwortlicher hat dafür Sorge zu tragen, dass keiner Person oder einer Sache durch den Baum Schaden zugefügt wird. Um dieser Verkehrssicherungspflicht zu entsprechen, werden durch die Stadtverwaltung Güstrow regelmäßig einmal im unbelaubten und einmal im belaubten Zustand Baumkontrollen durchgeführt. Hauptaugenmerk bei den Kontrollen ist die Feststellung vorhandener Einschränkungen der Stand- und Bruchsicherheit der Bäume. Weiterhin wird auch die mögliche Behinderung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen oder die Schädigung benachbarter Gebäude mit in die Kontrollnachweise aufgenommen. Im Ergebnis dieser Kontrollen sind Baumabnahmen, die durch ein anerkanntes Fachunternehmen aus der Region durchgeführt werden, notwendig.

Die von der Stadtverwaltung Güstrow beziehungsweise der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Güstrow genehmigten Abnahmen umfassen unter anderem folgende Bäume:
1. drei Linden in der Plauer Chaussee (Höhe Speedway-Stadion)
2. zwei Pappeln in der Friedrich-Engels-Straße
3. zwei Ahorne im Fischerweg
4. eine Linde und eine Kastanie in der Goldberger Straße
5. eine Weide im Kreuzungsbereich Kastanienstraße - Falkenflucht
6. eine Birke gegenüber dem Haus Lindenstraße 1a
7. eine Linde östlich des Bürgerhauses
8. ein Rotahorn am Stadtgraben (Höhe Hansenstraße 9)
9. eine Birke an der Bushaltestelle Rosengarten
10. zwei Erlen am Inselseekanal

Die Arbeiten werden voraussichtlich im November des laufenden Jahres ausgeführt.