Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 14.02.2013

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 14.02.2013

 

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0763/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2010 und erteilt dem Bürgermeister für die Haushaltsführung 2010 Entlastung.

 

Beschluss Nr.: V/0781/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013:

 

  1. Die Stadtvertretung spricht sich für eine Sanierung und den Weiterbetrieb der Sporthalle des ehemaligen Barlach-Gymnasiums im Tolstoiweg 15 aus.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um einen Weiterbetrieb zu sichern. Dazu sollen Gespräche mit einem möglichen Betreiber gesucht und dieser bei der Übernahme unterstützt werden.
  3. Die Stadtvertretung gewährt dafür einen einmaligen Zuschuss von bis zu 200.000 Euro um eine Sanierung im notwendigen Maße zu ermöglichen.
  4. Voraussetzung für die ideelle wie materielle Unterstützung ist, dass es sich um einen einmaligen städtischen Zuschuss handelt. Betreiber und Nutzer müssen in der Folgezeit selber für die laufenden Betriebskosten aufkommen.

 

Beschluss Nr.: V/0782/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013:

 

1. Die Stadtvertretung lehnt eine Gebührenerhöhung, wie durch die Verwaltung mit der Vorlage - Nr.: V/0726/12 vorgeschlagen, ab.

 

2. Die Befassung mit der Vorlage - Nr.: V/0726/12 in den Ausschüssen, wie vom Hauptausschuss empfohlen, wird abgelehnt.

 

3. Die Stadtvertretung spricht sich für die Beibehaltung der Entgeltordnung für die Benutzung von Sportanlagen der Barlachstadt Güstrow in der jetzigen gültigen Fassung aus.

 

Beschluss Nr.: V/0675/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 14.02.2013 den Abschluss des Nutzungsvertrages zwischen der Barlachstadt Güstrow und dem Segelverein Güstrow e.V.

 

Beschluss Nr.: V/0727/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 die Aufhebungssatzung der Satzung über den Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken (Gehölzschutzsatzung).

 

Beschluss Nr.: V/0729/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von max. 152.761,88 € für eine Vollmodernisierung des Gebäudes Lange Straße 12, ein Gebäude mit besonderer städtebaulicher Bedeutung, auf Grundlage der vorliegenden Kostenermittlung und des Finanzierungsvorschlages des Sanierungsträgers. Es handelt sich um eine Höchstbetragsförderung von 50 % für ein G3.3 Gebäude, in deren Rahmen die Fördermittel vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesbauförderinstitut, des notwendigen Eigenmittelnachweises des Eigentümers und der Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen zum Einsatz kommen. Die Fördermittel in Höhe von max. 152.761,88 € sollen entgegen der Beschlussfassung III/1441/03 vom 30.10.2003 komplett als Zuschuss voraussichtlich in 2015/2016 ausgezahlt werden. Dem Eigentümer soll mit dieser Beschlussfassung die Möglichkeit der Vorfinanzierung und damit die Möglichkeit eines förderunschädlichen Baubeginns gegeben werden.

 

Beschluss Nr.: V/0735/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 14. 02. 2013 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 Kifög M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der AWO Soziale Dienste gGmbH Güstrow als Träger der Kindertagesstätte „Kinderland“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: V/0736/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 die Aufhebung des Beschlusses Nr. V/0622/12 vom 30.08.2012.

 

Beschluss Nr.: V/0744/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 die neue Straße zwischen der Speicherstraße und der Straße Industriegelände als „Am alten Hafen“ zu benennen.

 

Beschluss Nr.: V/0745/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 die neue Straße im B-Plan-Gebiet Nr. 23 Kessiner Viertel –

Teilbereich A „Kessiner Winkel“ zu benennen.

 

Beschluss Nr.: V/0746/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 43, Flurstück 136 in einer Größe von 596 m² zum Kaufpreisangebot von 62,00 €/m², an den Bieter Nr. 5. Dem Erwerber wird eine Beleihungsvollmacht zur Sicherstellung der Finanzierung für den Bau eines Eigenheimes in Höhe von max. 200.000,00 € eingeräumt. Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Erwerbers.

 

Beschluss Nr.: V/0747/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 43, Flurstück 137 in einer Größe von 547 m² zum Kaufpreisangebot von 62,00 €/m², an den Bieter Nr. 5. Als Nachrücker wird Bieter Nr. 4 mit einem Kaufpreisangebot von 52,00 €/m² beschlossen. Dem Erwerber wird eine Beleihungsvollmacht zur Sicherstellung der Finanzierung für den Bau eines Eigenheimes in Höhe von max. 200.000,00 € eingeräumt. Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Erwerbers.

 

Beschluss Nr.: V/0748/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 43, Flurstück 138 in einer Größe von 521 m² zum Kaufpreisangebot von 75,00 €/m², an den Bieter Nr. 9.

 Folgende Nachrücker werden beschlossen:

-          Nachrücker Nr. 1 wird Bieter Nr. 3 mit einem Kaufpreisangebot von 66,51 €/m²

-          Nachrücker Nr. 2 wird Bieter Nr. 5/Nr. 6 mit einem Kaufpreisangebot von 62,00 €/m²

-          Nachrücker Nr. 3 wird Bieter Nr. 2 mit einem Kaufpreisangebot von 55,00 €/m²

-          Nachrücker Nr. 4 wird Bieter Nr. 11 mit einem Kaufpreisangebot von 52,30 €/m²

-          Nachrücker Nr. 5 wird Bieter Nr. 4 mit einem Kaufpreisangebot von 52,00 €/m² 

Dem Erwerber wird eine Beleihungsvollmacht zur Sicherstellung der Finanzierung für den Bau eines Eigenheimes in Höhe von max. 200.000,00 € eingeräumt.

Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Erwerbers.

 

Beschluss Nr.: V/0749/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 43, Flurstück 139 in einer Größe von 508 m² zum Kaufpreisangebot von 75,00 €/m², an den Bieter Nr. 1.

 

Folgende Nachrücker werden beschlossen:

-          Nachrücker Nr. 1 wird Bieter Nr. 9 mit einem Kaufpreisangebot von 70,00 €/m²

-          Nachrücker Nr. 2 wird Bieter Nr. 3 mit einem Kaufpreisangebot von 66,51 €/m²

-          Nachrücker Nr. 3 wird Bieter Nr. 7 mit einem Kaufpreisangebot von 64,00 €/m²

-          Nachrücker Nr. 4 wird Bieter Nr. 5 mit einem Kaufpreisangebot von 62,00 €/m²

-          Nachrücker Nr. 5 wird Bieter Nr. 11 mit einem Kaufpreisangebot von 53,30 €/m²

-          Nachrücker Nr. 6 wird Bieter Nr. 4 mit einem Kaufpreisangebot von 52,00 €/m² 

Dem Erwerber wird eine Beleihungsvollmacht zur Sicherstellung der Finanzierung für den Bau eines Eigenheimes in Höhe von max. 200.000,00 € eingeräumt.

Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Erwerbers.

 

Beschluss Nr.: V/0750/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 43, Flurstück 140 in einer Größe von 502 m² an den Bieter Nr. 13 zum Kaufpreisangebot in Höhe von 36.398,02 € (500,00 € mehr als das konkurrierende Höchstgebot) Folgende Nachrücker werden beschlossen:

- Nachrücker Nr. 1 wird Bieter Nr. 3 mit einem Kaufpreisangebot von 71,51 €/m² (35.898,02 €)

- Nachrücker Nr. 2 wird Bieter Nr. 10 mit einem Kaufpreisangebot von 71,00 €/m² (35.642,00 €)

- Nachrücker Nr. 3 wird Bieter Nr. 9 mit einem Kaufpreisangebot von 70,00 €/m² (35.140,00 €)

- Nachrücker Nr. 4 wird Bieter Nr. 8 mit einem Kaufpreisangebot von 66,00 €/m² (33.132,00 €)

- Nachrücker Nr. 5 wird Bieter Nr. 5 mit einem Kaufpreisangebot von 62,00 €/m² (31.124,00 €)

- Nachrücker Nr. 6 wird Bieter Nr. 4 mit einem Kaufpreisangebot von 52,00 €/m² (26.104,00 €) 

Dem Erwerber wird eine Beleihungsvollmacht zur Sicherstellung der Finanzierung für den Bau eines Eigenheimes in Höhe von max. 200.000,00 € eingeräumt.

Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Erwerbers.

 

Beschluss Nr.: V/0753/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 die Sanierung des Schulhofes der Kersting-Grundschule mit Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung vom 29.11.2012 in Höhe von 287.316,49 Euro und den Einsatz von Städtebaufördermitteln gemäß Finanzierungsplan.

 

Beschluss Nr.: V/0754/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 der Vereinbarung zum Vorhaben „Ausbau B 103/B104, Rostocker Chaussee, Ortsdurchfahrt Güstrow“ zuzustimmen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die vierseitige Vereinbarung zwischen dem Straßenbauamt, dem Städtischen Abwasserbetrieb, der Stadtwerke Güstrow GmbH und der Barlachstadt Güstrow zu unterzeichnen. Der städtische Anteil in Höhe von insgesamt 1.153.040,00 € ist in die Haushalte 2013 und 2014 einzustellen. Dem gegenüber stehen beantragte Fördermittel in Höhe von insgesamt 958.520,00 € aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz und der Kofinanzierungshilfe nach § 21 Absatz 6 FAG M-V. Die Realisierung des Vorhabens erfolgt in den Jahren 2013 und 2014. Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Gewährung von Fördermitteln.

 

Beschluss Nr.: V/0756/12

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 die Vergabe von Reinigungsleistungen nach Losen.

Der Zuschlag für das Los 7 wird der Fa. RB Gebäudereinigung GmbH Güstrow erteilt.

Die Barlachstadt Güstrow schließt mit der v. g. Firma einen 2 – Jahresvertrag mit dem Bruttowert von 54.377,64 €.

Der Zuschlag für das Los 8 wird der Fa. Maas Gebäudereinigung GmbH Güstrow erteilt.

Die Barlachstadt Güstrow schließt mit der v. g. Firma einen 2 – Jahresvertrag mit dem Bruttowert von 59.508,00 €.

Der Zuschlag für das Los 6 ohne die öffentlichen Toiletten Markt und Gleviner Platz wird der Fa. RB Gebäudereinigung GmbH Güstrow erteilt.

Die Barlachstadt Güstrow schließt mit der v. g. Firma einen 2 – Jahresvertrag mit dem Bruttowert von 10.298,48 €.

Der Zuschlag für das Los 3 wird der Fa. Spiegelblank GmbH Rostock erteilt.

Die Barlachstadt Güstrow schließt mit der v. g. Firma einen 2 – Jahresvertrag mit dem Bruttowert von 8.741,68 €.

Der Zuschlag für das Los 4 wird der Fa. Spiegelblank GmbH Rostock erteilt.

Die Barlachstadt Güstrow schließt mit der v. g. Firma einen 2 – Jahresvertrag mit dem Bruttowert von 5.209,82 €.

Wie in der Ausschreibung angekündigt, werden die Lose 1 und 2 und das Los 5 nicht vergeben, wenn die Lose 7, 8 und 6 für die Zuschlagserteilung genommen werden.

 

 

Beschluss Nr.: V/0757/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013

 

1. Den Verkauf der bebauten, nachfolgend aufgeführten Grundstücke mit einer

    Grundstücksgröße von ca. 967 m² (Lageplan Anlage 1)

    a) Gemarkung Güstrow, Flur 58, Flurstück 68, (Gleviner Straße 23) gemäß

         Verkehrswertgutachten des Sachverständigen Dr.-Ing. Unbehau in Höhe

von 40.000,00 €. 

Abwasseranschlussbeiträge fallen für das Grundstück nicht mehr an

    b) Gemarkung Güstrow, Flur 58, Flurstück 67 (Gleviner Straße 24) gemäß

         Verkehrswertgutachten des Sachverständigen Dr.-Ing. Unbehau in Höhe

von 0,00 €

  Es ist  noch ein Abwasseranschlussbeitrag in Höhe von 907,66 € zu entrichten.

    c) Gemarkung Güstrow, Flur 58, Flurstück 66 (Gleviner Straße 25) gemäß

   Verkehrswertgutachten des Sachverständigen Dr.-Ing. Unbehau in Höhe von   0,00 €

  Es ist  noch ein Abwasseranschlussbeitrag in Höhe von 2.918,48 € zu             entrichten.

         an den Investor auf Grundlage des vorliegenden schriftlichen

         Kaufantrages vom 03.12.2012 (Anlage 2). Der Verkauf wird an die Umsetzung

         der Sanierungs- und Nutzungskonzepte der Gleviner Straße 23 - 25 des

         Architekturbüro Kruse und Fliege gebunden.

 

2. Den Einsatz von zusätzlichen Städtebauförderungsmitteln  in Höhe von 240.259,35 Euro, (zu den mit BV V/0589/12 frei gegebenen Mitteln) maximal 50% der förderfähigen Kosten der Sanierung Gleviner Straße 25 als Pauschalförderung. Die Auszahlung erfolgt als 100% Zuschuss entsprechend des als Anlage (Anlage 3) beigefügten Finanzierungskonzeptes des Sanierungsträgers. Die förderfähigen Sanierungskosten werden auf die in der Anlage 3 angegebenen Sanierungskosten begrenzt und richten sich nach den tatsächlich förderfähigen Kosten innerhalb der maximal möglichen Förderobergrenze. Die Bereitstellung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Landesförderinstitut. 

Die Anlage 3 wird Beschlussbestandteil. Die Fördermittel sollen 2013/2014 zu Verfügung gestellt werden.

 

3. Die in der Beschlussfassung V/0589/12 vom 14.06.2012 beschlossenen 

    Fördermittel für die Gebäude Gleviner Straße 23 - 25 sowie die unter

    Punkt 3 und  5 genannten Bedingungen behalten ihre Gültigkeit. (Anlage 4)

 

Beschluss Nr.: V/0760/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013, den Bürgermeister zu beauftragen, dem Bieter Nr. 5 für die Beschaffung des Hilfeleistungs-/Löschfahrzeugs (HLF 20) in Höhe von 292.105,17 Euro den Zuschlag zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: V/0789/13

Die Stadtvertreterversammlung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013: Die Verwaltung wird beauftragt die Schlaglöcher im Langendammschen Weg spätestens bis zum 30.04.2013 zu beseitigen.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0778/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.02.2013 die Verwaltung zu beauftragen, alle erforderlichen Schritte zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes am Objekt Markt 30 in Güstrow, Flur 72, Flurstück 32 gemäß § 24 BauGB einzuleiten und für den Grundstückskaufvertrag UR – Nr. 1526/2012 vom 12.12.2012 des Notars Werner Büdding das Vorkaufsrecht auszuüben.

Alle mit dem Vertrag in Verbindung stehenden Kosten gehen zu Lasten der Barlachstadt Güstrow und werden aus dem Sanierungssondervermögen „Altstadt“ Güstrow finanziert.