Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 12.09.2013

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 12.09.2013

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0838/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013 die Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Barlachstadt Güstrow. Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

 

Beschluss Nr.: V/0845/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013: Die Erstellung des Entwurfes des Leitbildes für die Barlachstadt Güstrow erfolgt durch eine Arbeitsgruppe. Der Arbeitsgruppe gehören 5 Vertreter der Fraktionen der Stadtvertretung Güstrow sowie 1 Vertreter der Verwaltung an. Nach Bedarf können Vertreter von Vereinen und Verbänden hinzugezogen werden. Terminliche Zielstellung für einen Leitbildentwurf soll das Ende der Legislaturperiode sein. Leiter der Arbeitsgruppe ist Herr Sebastian Berg.

 

Beschluss Nr.: V/0852/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013 den Beschluss-Nr. III/1356/03 vom 22.05.2003 – Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Güstrow für den Bereich der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, aufzuheben.

 

Beschluss Nr.: V/0854/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/I – Bauhof gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Flurstücke 78/22, 79/43 und 7/20 (teilweise), 91/8 der Flur 1 Gemarkung Bauhof mit einer Größe von 0,66 ha.

Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die in der Textlichen Festsetzung Nr. 1.2 festgesetzte max. Verkaufsfläche von 750 m² auf max. 1.200 m² zu erhöhen. Für die Beurteilung der Verträglichkeit der Erhöhung der Verkaufsfläche ist ein Einzelhandelsgutachten notwendig. Die Antragstellerin hat die Verfahrenskosten in vollem Umfang zu übernehmen.

 

Beschluss Nr.: V/0856/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013 die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 82 – Tierklinik an der Plauer Chaussee gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Beschluss Nr.: V/0859/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 82 – Tierklinik an der Plauer Chaussee bestehend aus:

- Planzeichnung (Teil A) und

- Text (Teil B)

Die Begründung wird gebilligt. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird nur zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss Nr.: V/0855/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013 die Rahmenplanfortschreibung und das Integrierte Handlungskonzept Altstadt Güstrow (Stand Dezember 2011) mit dem Leitbild „Stärkung der Altstadt als multifunktionales Zentrum der Gesamtstadt Güstrow und der Region“ gemäß der Anlagen als informelle Planung und als Handlungsgrundlage der Verwaltung.

Diese Planung, insbesondere die Pläne 9 (Nutzungsplan) und 12 (Gestaltungsplan), sind die Grundlage für Genehmigungen nach § 34 BauGB (Baugenehmigungen), § 144 BauGB (sanierungsrechtliche Genehmigungen) und für Gebote nach § 175 ff BauGB.

Für Vorhaben, die nach § 34 BauGB genehmigungsfähig wären, aber den Vorgaben der Rahmenplanung widersprechen, sind Einzelbeschlüsse der Stadtvertretung einzuholen.

 

Beschluss Nr.: V/0849/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013 die veränderte Kapazitätsplanung für Schulen in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow ab Schuljahr 2014/2015.

 

Beschluss Nr.: V/0891/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013, den Planungsauftrag sowie die Fachplanungen für die Leistungsphase 3 der Gesamtmaßnahme „Erweiterung und Sanierung der „Thomas-Müntzer-Schule“ für die Planungsvariante des Architekturbüros Henze aus 18273 Güstrow, Hageböcker Straße 99, auf das Angebot vom 25.04.2013 mit Ergänzung vom 19.07.2013 und die von der Architektin vorgeschlagenen Fachplaner, zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: V/0874/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013, einen Bewerber für die Schöffenwahl 2013 nachzumelden.

 

Beschluss Nr.: V/0861/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013 die Modernisierung der Sporthalle am Tolstoiweg 15 (Anlage 1) mit Kosten gemäß Kostenberechnung vom 28.08.2012 in Höhe von 289.690,03 € durch das DRK als Eigentümer.

Die Finanzierung erfolgt durch den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 217.267,52 € und einen zusätzlichen Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 72.422,51 €, der anstelle der Barlachstadt Güstrow durch das DRK finanziert wird.

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem DRK den beigefügten Vertrag abzuschließen.

Gleichzeitig wird mit diesem Beschluss die ergänzende Festlegung gemäß § 4 Abs. 13 bis 15 GemHVO-Doppik Haushalt 2013, Teilhaushalt 5, Seite 162, Produkt 42100 – Förderung des Sports – letzter Absatz „Der Zuschuss für den DRK-Kreisverband …“ ersatzlos aufgehoben.

 

Beschluss Nr.: V/0866/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013 den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von max. 128.350,11 € für die Vollmodernisierung an den Gebäuden Hirtenstraße 8/9 auf Grundlage der vorliegenden Kostenberechnung und des Finanzierungsvorschlages. Die Fördermittel kommen vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesförderinstitut und des notwendigen Eigenmittelnachweises des Eigentümers zum Einsatz. Die Maßnahme ist Bestandteil des Förderungsantrages 2013 der Barlachstadt Güstrow an das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes M-V.

 

Beschluss Nr.: V/0899/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013:

Der Bürgermeister wird beauftragt, möglichst vierteljährlich Beiträge über Sanierungsobjekte der denkmalgeschützten Innenstadt zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt im Güstrower Stadtanzeiger sowie auf der Homepage der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: V/0905/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013 folgende Veränderung in der Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung:

Stellvertretendes Mitglied alt: Dr. Martin Clemens

Stellvertretendes Mitglied neu: Roswitha Faustmann

 


Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0886/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013 die Darlehensaufnahme durch die Stadtwerke Güstrow GmbH in Höhe von 1.800.000,00 € abweichend vom gültigen Wirtschaftsplan 2013.

 

Beschluss Nr.: V/0878/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013 die Zustimmung zu einem gerichtlichen Vergleich wie in dem Protokoll über den Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vom 20.06.2013 zum Verfahren 7 A 1488/11 vor dem VG Schwerin vorgeschlagen.

 

Beschluss Nr.: V/0837/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2013, dass der anliegende Vergleichsvertrag abgeschlossen werden kann.

 

Beschluss Nr.: V/0858/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 12.09.2013

den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 72, Flurstück 16 mit einer Grundstücksgröße von 307 m² nach öffentlicher Ausschreibung zum festgestellten Verkehrswert an den Antragsteller und den Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme an dem Objekt Hageböcker Straße 12.