Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 12.02.2015

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 12.02.2015

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0098/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Kultur und Sport wird beauftragt, in Abstimmung mit der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der für die Organisation beauftragten Agentur und dem Verantwortlichen der Verwaltung der Barlachstadt Güstrow die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Mecklenburg-Vorpommern-Tages im Jahr 2016 in Güstrow erfolgreich zu begleiten.

 

 

Beschluss Nr.: VI/0153/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015: Die Bank am Pferdemarkt/Ecke Neue Wallstraße wird renoviert und kommt zurück an diesen Standort. Im Zuge der Überlegungen zur Änderung der Situation werden durch den Ausschuss für Senioren, Familie und Soziales Gespräche mit der Sucht- und Drogenberatungsstelle der Diakonie Güstrow geführt. Es sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, einen Ort/Treff, um auch diesen Menschen einen Platz zum Verweilen zu bieten.

 

Beschluss Nr.: VI/0149/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015, auf eine Gewinnausschüttung durch die Stadtwerke Güstrow in Höhe von 1,6 Mio. € in den Jahren 2016 bis 2018 zu verzichten, um die freien Finanzmittel zur Finanzierung der Instandsetzung der Oase einzusetzen. Darüber hinaus hat die Stadtwerke Güstrow GmbH als Gesellschafterin der FIG den notwendigen Baufinanzierungskredit bereitzustellen, der gegebenenfalls über einen Nachtragswirtschaftsplan eingestellt wird. Der Geschäftsführer sowie der Aufsichtsrat der SWG werden beauftragt, dies bis zum 27. Februar 2015 umzusetzen. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bekennt sich zu einem dauerhaften Betrieb der Oase und wird auch in Zukunft für deren Fortbestand Sorge tragen. Dazu wird die Stadtvertretung einen Masterplan Oase beschließen, der ihr bis zum 30. Juni 2015 durch den Geschäftsführer der Oase, vorher abgestimmt mit der Gesellschafterversammlung der Oase, dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Güstrow sowie dem Bürgermeister der Barlachstadt Güstrow, vorzulegen ist. Dieser Masterplan mit einer gründlichen SWOT-Analyse, verbunden mit einem Maßnahmeplan über kurzfristig ergebniswirksam einzuleitende Maßnahmen ist der Gesellschafterversammlung der Oase und dem Aufsichtsrat der Stadtwerke bis zum 13. März 2015 als Entwurf vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: VI/0116/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt gemäß § 28 Abs. 1 der EigVO M-V in ihrer Sitzung am 12.02.2015 zum Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow für das Jahr 2013:

 

  1. das Jahresergebnis 2013 mit einem Gewinn in Höhe von 1.013.302,77 Euro festzustellen,
  2. den Jahresgewinn in Höhe von 1.013.302,77 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen.

 

Beschluss Nr.: VI/0117/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015 der Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: VI/0139/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015 den in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der OASE Güstrow GmbH.

Folgende Korrektur zum § 4 (2) ist einzuarbeiten:

„Das Stammkapital gemäß Ziffer 1 hat die Stadtwerke Güstrow GmbH als alleinige Gesellschafterin erbracht.“

 

Beschluss Nr.: VI/0155/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestellt in der Sitzung am 12.02.2015 folgende Mitglieder – je Fraktion ein Mitglied – in die Gesellschafterversammlung der Oase Güstrow GmbH:

 

 

Mitglied

Fraktion

1.

Schuldt, Arne

-

2.

Camenz, Steffen

CDU

3.

Dr. Heinze, Uwe

SPD

4.

Sauer, Sven

Die Linke

5.

Geufke, Steffen

B´90Grüne/FDP

6.

Dr. Jacob, Gerhard

Fraktion Freie Wähler/EB

 

Beschluss Nr.: VI/0141/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestellt in der Sitzung am 12.02.2015 folgende Mitglieder – je Fraktion ein Mitglied – in die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Güstrow GmbH:

 

 

Mitglied

Fraktion

1.

Schuldt, Arne

-

2.

Ohm, Andreas

CDU

3.

Kleinschmidt, Hans-Georg

SPD

4.

Sauer, Sven

Die Linke

5.

Schörk, Michael

B´90Grüne/FDP

6.

Dr. Jacob, Gerhard

Fraktion Freie Wähler/EB

 

Beschluss Nr.: VI/0120/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015 die beigefügte Geschäftsordnung für die Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Güstrow (WGG) GmbH.

 

Beschluss Nr.: VI/0125/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015 die beigefügte Geschäftsordnung für die Gesellschafterversammlung der GIG Güstrower Immobilien- und Gebäudemanagement GmbH.

 

Beschluss Nr.: VI/0128/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2014 über die Kreditaufnahme der Wohnungsgesellschaft Güstrow (WGG)GmbH in Höhe von 757.300,00 € im Rahmen des Wirtschaftsplanes der WGG GmbH für das Jahr 2015.

 

Sitzungsunterbrechung – Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0112/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015 die Vergabe der Leistung in der Kindertagesstätte „Butzemannhaus“ für eine gesunde und vollwertige Verpflegung. Der Kostensatz pro Vollverpflegung beträgt für ein Krippenkind 3,90 € und für ein Kindergartenkind 4,05 € pro Tag.

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0130/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015 die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow. Die Kalkulationen der Benutzungsgebühr und der Verpflegungsgebühr werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.

 

Beschluss Nr.: VI/0133/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015

nachfolgendes Leitbild für die Stadtentwicklung:

 

Weiterentwicklung des nachhaltigen, integrierten, wirtschaftlich tragfähigen und diskriminierungsfreien Wachstums der Barlachstadt Güstrow

 

und gibt das beschlossenen Leitbild zur öffentlichen Beteiligung frei. Basis sind die in sechs Leitgedanken zusammengefassten Handlungsansätze, die sich wie folgt gliedern: 

§         Das mittelalterliche Güstrow an der Nebel

§         Güstrow als Wohn- und Arbeitsstandort

§         Güstrow als lebenslanger Lern- und Lehrstandort

§         Güstrow als Kultur-, Sport- und Tourismusstadt

§         Güstrow als mobile Stadt

§         Güstrow als Stadt für Mitbestimmung und Mitsprache ihre Bürger.

 

Das in der Anlage beigefügte Leitbild mit nachfolgend genannten Korrekturen ist Bestandteil des Beschlusses:

 

Seite 5

Anstrich 5 lautet neu:

-          Ermittlung des zukünftigen Wohnbedarfs und Vorhaltung und Schaffung von Baugebieten und Bauplätzen für Ein- und Mehrfamilienhäuser

 

Anstrich 8

Das Wort (Existenzgründerzentrum) wird gestrichen.

 

Seite 7

Verein der Freunde der Güstrow Barlachmuseen e. V. (statt Barlachgesellschaft)

 

Seite 8 letzter Anstrich

Erhöhung der Aufenthaltsqualität für Fußgänger

 

Beschluss Nr.: VI/0145/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015, die Verkaufsfläche auf dem Gelände des Stahlhofes auf max. 1.200 qm Netto-Verkaufsfläche zu begrenzen.

 

Als mögliche Sortimente für diese insgesamt maximal zur Verfügung stehende Einzelhandelsverkaufsfläche werden

 

. Nahrungs- und Genussmittel

. neue Medien / Unterhaltungselektronik

. Kleinmöbel inkl. Einrichtungszubehör

. Sportartikel / Sportbekleidung

. Sanitätswaren

 

festgeschrieben. Diese Festlegungen werden in den strategischen Bebauungsplan Nr. 85 übernommen. Die Frist zur Abgabe der städtebaulichen Entwürfe für den Stahlhof wird bis zum 30.04.2015, 11 Uhr, verlängert.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0093/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015 den Verkauf des unbebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 72, bestehend aus den Flurstücken 112/3, 116/1 und 116/2 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 531 m² gemäß Verkehrswertgutachten an die Wohnungsgesellschaft Güstrow (WGG) GmbH.

 

Beschluss Nr.: VI/0110/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 12.02.2015 über:   

 

1. den Ankauf des Objektes Grabenstraße 4, Gemarkung Güstrow, Flur 13, Flurstück 18/1),

2.                 den Abbruch der Grabenstraße 4 ,

3.                 den Abbruch des Objektes Eisenbahnstraße 14a

4.                 Errichtung eines Interimsparkplatzes in einer Größe von 225 m²

5.                 Einsatz eines Bausachverständigen zur Überwachung der Gefahrenstoffentsorgung

6.                 Den zusätzlichen Einsatz für die Schadstoffsanierung.

 

Beschluss Nr.: VI/0115/14

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015 den Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Neubebauung der Baulücken Gleviner Straße 16 und Lange Straße 26 (Anlage 2) auf Grundlage des vorliegenden Finanzierungsvorschlages. Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss Nr.: VI/0122/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015:

1.        den Verkauf des bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 59, Flurstück 194 mit einer Grundstücksgröße von 524 m² nach öffentlicher Ausschreibung zum Höchstgebot. Der Zuschlag wird an den Antragsteller Nr. 1. Der Antragsteller Nr. 2 ist Nachrücker.  

2. den Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von 50 % der förderfähigen Baukosten als Pauschalförderung für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme an dem Objekt Lange Straße 12.

 

Beschluss Nr.: VI/0132/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erteilt in der Sitzung am 12.02.2015 dem Bürgermeister, abweichend von der Hauptsatzung § 5 Abs. 4 Nr. 5 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 KV M-V die Zustimmung, den Zuschlag für das Bauvorhaben Mühlenstraße auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Stadtvertretung stimmt dem Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von 448.217,82 Euro gemäß des E 6.3-Antrages für die Sanierungsmaßnahme Mühlenstraße zu.

Der treuhänderische Sanierungsträger der Barlachstadt, die BIG Städtebau GmbH, wird durch den Bürgermeister beauftragt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

Die erhöhten Eigenanteile der Barlachstadt in Summe von 289.405,60 € werden über Städtebaufördermittel für das Jahr 2015 vorfinanziert. Im Vorgriff auf den Haushalt 2016/17 wird der Finanzierung aus Haushaltsmitteln bereits jetzt zugestimmt.

 

Beschluss Nr.: VI/0147/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 12.02.2015 den vorliegenden Grundstückskaufvertrag UR 058/2015-F vom 28.01.2015.

Der Grundstückskaufvertrag ist Anlage des Beschlusses.

 

Beschluss Nr.: VI/0126/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2015 den zusätzlichen Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Vollmodernisierung des Gebäudes Domstraße 6 auf Grundlage der vorliegenden geänderten Kostenberechnung und der bereits vom Landesförderinstitut bewilligten Städtebaufördermittel.