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Ankündigung der Vollsperrung der Brücke zu Schöninsel

Schäden an Brücke Schöninsel - Pfahl

Schäden an Brücke Schöninsel - Sattelholz längs

Schäden an Brücke Schöninsel - Sattelholz

Der Zustand der Brücke zu Schöninsel macht eine Vollsperrung der Brücke in den nächsten Tagen unumgänglich. Die Umsetzung der verkehrsbehördlichen Anordnung zur Vollsperrung der Brücke wird im Verlauf der Woche abgeschlossen sein. Das genaue Datum der Vollsperrung wird kurzfristig bekanntgegeben.

Die Ende 2015 durchgeführte Hauptprüfung kam zu dem Schluss, die Brücke nunmehr auch für Fußgänger und Radfahrer zu sperren. Da es um eine Entscheidung von großer Tragweite ging, wurde ein zweites Gutachten eingeholt. Dieses Gutachten liegt in Form der Sonderprüfung nunmehr vor und bestätigt das Ergebnis der Hauptprüfung. Von 18 Pfahlreihen mit jeweils 4 Pfählen sind lediglich 2 Reihen ohne erkennbare Schäden. Das Schadensausmaß wurde besonders deutlich nachdem einige Holzschalen geöffnet wurden. Unter der Oberfläche wurde der Schadensumfang noch deutlicher sichtbar. Neben den Schäden an den Pfählen sind auch die Jochbalken, die Sattelhölzer und die Längsträger sehr stark geschädigt. Die angefügten Fotos zeigen die beschriebenen Schäden.

Beide Gutachten kommen unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass eine Reparatur der Brücke nicht mehr möglich ist. Aus technischer und aus wirtschaftlicher Sicht sprechen sich beide Gutachten für einen Ersatzneubau aus.

Da die Kosten für einen Ersatzneubau mit mehreren Millionen Euro veranschlagt werden, sucht die Verwaltung derzeit nach alternativen Lösungen. So könnte z. B. eine Pontonbrücke eine Alternative zu einem klassischen Ersatzneubau sein.

Die Brücke zu Schöninsel wurde im Jahr 1955 errichtet und hat mittlerweile ein Alter von 61 Jahren erreicht. Nach einer umfangreichen Reparatur des Oberbaus in den Jahren 1996 bis 1998 und vielen kleineren Unterhaltungs- und Reinigungsarbeiten in den Jahren davor und danach ist nunmehr das Lebensende der Brücke erreicht. Gemäß Ablöserichtlinie der Straßenbauverwaltungen in Deutschland beträgt die normative Nutzungsdauer für offene Holzbrücken 30 Jahre.

 

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