Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 14.07.2016

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 14.07.2016

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0362/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.07.2016, die Verwaltung zu beauftragen, Finanzierungsvorschläge und Vorschläge zur Verfahrensweise zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zum Hauptausschuss am 06.10.2016 vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: VI/0406/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.07.2016, den Anlass der 75-jährigen Wiederkehr der kampflosen Übergabe unserer Stadt im Mai 2020 in würdiger Form zu begehen. Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Varianten des Gedenkens z.B. als Erinnerungstafel, Stele oder Ähnliches zur Entscheidung vorzubereiten. Dazu sind Vorschläge zu Gestaltungsvarianten, Kostenangaben, Standortmöglichkeiten usw. der Stadtvertretung vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: VI/0409/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.07.2016

 die Änderung der Geschäftsordnung §13 Absatz (4) vom 26.04.2012

Der §13 Absatz (4)  der GO wird mit dem folgenden 2. Satz erweitert:

Die Veröffentlichung der Niederschrift im öffentlich zugänglichen Teil des Ratsinformationssystems erfolgt erst nach Beschlussfassung der Stadtvertretung.“

 

Beschluss Nr.: VI/0412/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.07.2016 die Verwaltung zu beauftragen, das Güstrowjournal „Thema“ in die Rubrik >Regionale Medien< der Barlachstadt Güstrow aufzunehmen.

 

Beschluss Nr.: VI/0381/1/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow tritt in ihrer Sitzung am 14.07.2016 dem Widerspruch des Bürgermeisters zum Beschluss-Nr. VI/0381/16 – Umsetzung Leader-Leitprojekt Erlebnisbüdnerei, Parkplatz und Wanderweg – bei.

 

Beschluss Nr.: VI/0381/2/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.07.2016 die Aufhebung des Beschlusses VI/0381/16 – Umsetzung Leader-Leitprojekt Erlebnisbüdnerei, Parkplatz und Wanderweg - vom 19.05.2016.

 

Beschluss Nr.: VI/0418/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.07.2016 das Leader- Leitprojekt „Erlebnisbüdnerei, Parkplatz und Wanderweg" der Natur- und Umweltpark gGmbH zu begleiten und die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 498.000,00 € als Investitionszuschuss zur Verfügung zu stellen. Der vorgenannte Betrag ist in drei gleichen Jahresscheiben für 2016, 2017 und 2018 in den Haushalt einzustellen.

Die Auszahlung des Eigenanteils erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Natur- und Umweltpark gGmbh zum Wirtschaftsplan und der tatsächlichen Bewilligung der in Aussicht gestellten Förderung im Rahmen des Leader-Projekts.

 

Beschluss Nr.: VI/0395/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.07.2016 die

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow vom 14.12.2015.

 

Beschluss Nr.: VI/0367/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 14. 07. 2016

ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach dem § 16 KiföG M-V zwischen

dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem Deutschen

Roten Kreuz als Träger des Hortes „Stelzenvilla“ vereinbart wurde.

 

Beschluss Nr.: VI/0371/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 14. 07. 2016

ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem

örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem DRK Kreisverband Güstrow e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Bärenhaus“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VI/0376/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 14.07.2016

ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem DRK Kreisverband Güstrow e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Südlichter“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VI/0400/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.07.2016 den Bürgermeister, abweichend von § 5 (4) Nr. 5 und § 7 (2) der Hauptsatzung, auf der Grundlage der Empfehlung des Vergabeausschusses zur Zuschlagserteilung für die Bauaufträge zum grundhaften Ausbau der Heinrich-Borwin-Straße (1. BA), der Hagemeister Straße (1. BA) sowie der Straße Industriegelände einschließlich des Kreisels zur Verbindung von Ulrichstraße und Am alten Hafen zu ermächtigen.

 Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0403/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.07.2016 die Verlängerung der in § 3 des Notarvertrag vom 26.03.2015 (UR 0168/2015-F) vereinbarten Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes für das Grundstück Klosterhof 45 / Pferdemarkt 10 (Gemarkung Güstrow Flur 61 Flurstück 39) auf den 31.12.2016.

 

Beschluss Nr.: VI/0405/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.07.2016 den Beschluss der Stadtvertretung vom 09.07.2015 dahingehend abzuändern, dass die Verwaltung nicht mehr beauftragt wird, eine EFRE-Förderung für ein GÜ-Vorhaben zu beantragen (vgl. anliegenden Beschlussauszug VI/0240/15, Anlage 1).

Stattdessen bezieht sich der Antrag auf eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen ab Leistungsphase 4 und für den Aufzug auf eine europaweite Ausschreibung für alle Leistungsphasen. Anschließend werden nach der Bewilligung der EFRE-Förderung für das Vorhaben vergaberechtskonform die Bauleistungen ausgeschrieben.

 

Beschluss Nr.: VI/0396/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.07.2016 die Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe

für die grundhafte Sanierung des Schulhofes der „Schule am Inselsee“ sowie die Erschließungsmaßnahme Werner-Seelenbinder-Straße.

 

Beschluss Nr.: VI/0388/16

Anstelle der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Güstrow GmbH beschließt die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow in ihrer Sitzung am 14.07.2016 zur Gewinnverwendung Folgendes:

Der im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2015 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 4.439.276,39 € wird wie folgt verwendet:

Über die Vorausausschüttung zum 31.12.2015 in Höhe von 267.300,26 € hinaus wird eine Ausschüttung in Höhe von 514.600,52 € in zwei Teilbeträgen zum 15.06.2016, 247.300,26 €  und zum 15.12.2016 in Höhe von 267.300,26 € vorgenommen. Der verbleibende Jahresüberschuss wird in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Bilanzgewinn wird in die Gewinnrücklagen eingestellt (vgl. im Einzelnen den anliegenden Beschlussauszug).

 

Beschluss Nr.: VI/0401/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 14.07.2016 die Vergabeentscheidung der Verwaltung zum Verkauf folgender Grundstücke im Baugebiet „Hengstkoppelweg“:

 

Bewerber Nr.

Größe, Flur,

Flurstück

Baugrundstück

Nr. 1

800 m², Flur 10, Flrst. 189

1

Nr. 2

789 m², Flur 10, Flrst. 194

12

 Nachrücker sind keine vorhanden.

 

Beschluss Nr.: VI/0393/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.07.2016

  1. den Beschluss VI/0317/15 aufzuheben.
  2. das Grundstück Flur 52, Flurstücke 73/151 in der Gemarkung Güstrow zum Verkehrswert an die Freie Schule e.V. zu veräußern. Der Verkehrswert ist vorab durch ein Gutachten zu ermitteln. Die Kosten für das Gutachten und alle weiteren Vertragsdurchführungskosten werden durch die Freie Schule e.V. getragen.
  3. der Freien Schule e.V. für den Ankauf des oben genannten Grundstücks einen einmaligen Zuschuss in Höhe des ermittelten Verkehrswertes des Grundstücks zu gewähren.
  4. der Freien Schule e.V. gemäß § 4 des bestehenden Erbbaurechtsvertrages vom 05. November 2012 die Zustimmung zur Errichtung eines Hort- und Unterrichtsgebäudes auf dem oben genannten Grundstück und bei Bedarf zur Belastung des Erbbaurechtes mit Grundpfandrechten gemäß § 11 1.2 a) des Erbbaurechtsvertrages bis zu einer Höhe von maximal 2,4 Mio. € zu erteilen.

Beschluss Nr.: VI/0394/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 14.07.2016 den Erschließungsvertrag, Teil Straßen, Wege und Plätze gemäß § 11 Abs. 1 für das Gebiet des Bebauungsplanes – Pfahlweg.