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Verkehrsfreigabe der Heinrich-Borwin-Straße – 1. Bauabschnitt, Bereich Wendenstraße bis Werlestraße

Foto: Heinrich-Borwin-Straße 1. BA nach Fertigstellung im Mai 2017

Am 11.05.2017 wurde die Heinrich-Borwin-Straße zwischen der Wendenstraße und der Werlestraße für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Eine Durchfahrt in die Werlestraße bzw. Alt-Güstrower-Straße ist jedoch durch den Baubeginn des 2. Abschnittes der Heinrich-Borwin-Straße nicht möglich.

Neben dem grundhaften Ausbau der Straße und Gehwege sowie den Ver- und Entsorgungsmedien wurde auch die Straßenbeleuchtung erneuert. Des Weiteren wurden 14 standortgerechte Hopfenbuchen als Ausgleich für die im Zuge der Baumaßnahme abgenommenen Bäume angepflanzt.

Der grundhafte Ausbau der Heinrich-Borwin-Straße 1. BA war eine Gemeinschaftsmaßnahme der Barlachstadt Güstrow, der Stadtwerke Güstrow GmbH und des Städtischen Abwasserbetriebes der Stadt Güstrow. Durch die Beteiligten wurden ca. 789.000,00 € investiert.

Die Bauleistungen wurden durch die Firma MEA Tief- und Rohrleitungsbau GmbH Güstrow erbracht.

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
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