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Bauen mit und ohne Baugenehmigung
Ob ein Bauvorhaben, wie die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, rechtlich unbedenklich ist, kann Ihnen die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock mitteilen. Von dieser Behörde erfahren Sie u. a., ob ein Bauvorhaben baugenehmigungsfrei oder baugenehmigungspflichtig ist, was Sie bei wem beantragen müssen und welche Behörde eventuell zu beteiligen ist. Bei Bauvorhaben innerhalb von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner der Barlachstadt Güstrow.
Diese Prüfungskriterien können Sie detailliert in der Landesbauordnung von Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) einlesen.
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