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Güstrow für Existenzgründer und Investoren
Die Barlachstadt Güstrow betreut jeden potentiellen Investor, Existenzgründer und die ortsansässigen Unternehmen intensiv und umfassend. Wir halten für Sie die Kontakte zu allen erforderlichen Institutionen, wie Arbeitsamt, Wirtschaftsfördergesellschaften und Bauaufsichtsbehörde.
Informationen zur wirtschaftlichen Situation in der Barlachstadt entnehmen Sie bitte dem aktuellen Jahreswirtschaftsbericht. Er gibt auf mehr als 60 Seiten einen umfassenden Rückblick auf die Entwicklungen des jeweiligen Wirtschaftsjahres, formuliert Ziele der Stadtentwicklung, trifft Aussagen zum Investitionsvolumen, der Stadtplanung und des Marketings, der Ausbildung und Bildung in der Stadt und stellt die wirtschaftlichen Tätigkeiten der kommunalen Betriebe dar.
Zu unseren Dienstleistungen gehören:
- Unterstützung bei der Grundstücks- und Immobiliensuche
- Begleitung bei der Akquirierung von Fördermitteln
- Abstimmung von Terminen bei Ämtern und Institutionen
- Begleitung des Baugenehmigungsverfahrens um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen
- Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen u.v.m.
- Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes: 340 von Hundert
Kontakt
Barlachstadt Güstrow
Anett Grabbe
Markt 1
18273 Güstrow
Telefon: 03843 769-105
Telefax: 03843 769-512
E-Mail: anett.grabbe@guestrow.de
Barlachstadt Güstrow
N.N.
Markt 1
18273 Güstrow
Telefon: 03843 769-104
Telefax: 03843 769-512
E-Mail:
Fördermöglichkeiten
Sofortprogramm gegen den Leerstand und zur Belebung der Innenstadt
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschloss in ihrer Sitzung am 13.07.2023 ein Sofortporgramm gegen den Leerstand und zur Belebung der Innenstadt.
Dieses Förderprogramm setzt es sich als Ziel, die Güstrower Innenstadt zu stärken und Leerstand zu vermeiden, indem die Ansiedlung von Unternehmen im Innenstadtbereich unter gewissen Voraussetzungen finanziell durch den Haushalt der Stadt unterstützt wird.
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Gewerbliche Wirtschaft
In dem Förderprogramm können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) gefördert werden, die dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze in Mecklenburg-Vorpommern schaffen oder sichern.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die förderfähige Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und ihre Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen.
Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut M-V zu richten.
weitere Links
- Wirtschaftsförderung Landkreis Rostock GmbH
Am Wall 3-5, 18273 Güstrow
Telefon: 03843 755-61000, Telefax: 03843 755-10800
Internet-URL: www.w-lr.de - Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern Wirtschaftsministerium
Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin
Telefon: 0385 588-5007, Telefax: 0385 588-5861 und 0385 588-5862
E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de
Internet-URL: www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/ - Landesförderinstitut
Besuchsadresse: Werkstraße 213, 19061 Schwerin
Postanschrift: Postfach 160255
Telefon: 0385 6363-0, Telefax: 0385 6363-1212
E-Mail: info@lfi-mv.de
www.lfi-mv.de