Lärmaktionsplan

­Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Eisenbahn-Bundesamt führt Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2023 durch

Auf der Grundlage der EG-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im Rahmen der Lärmaktionsplanung verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Lärm entlang ihres Schienennetzes festzulegen. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Belastung durch Schienenverkehrslärm langfristig zu senken und somit die Umwelt und Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. Zunächst hat das Eisenbahn-Bundesamt den Lärm durch Schienenverkehr bundesweit berechnet. In der ersten Beteiligungsphase wurde den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt im Ende November 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Auf der Informations- und Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.laermaktionsplanung-schiene.de können sich Betroffene und Interessierte über die aktuellen Stände der Planung und Lärmkartierung informieren. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit.

Lärmaktionsplanung der Barlachstadt Güstrow (Stufe IV)

Allgemeine Information zur Lärmaktionsplanung zum Straßenverkehrslärm

Die Städte und Gemeinden werden durch § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr geregelt werden. Hintergrund der Aufgabe ist die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 2002/49/EG vom 25.Juni 2002). Diese wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 in nationales Recht umgesetzt. Mit der Lärmaktionsplanung sind Ziele zu verfolgen, über Ansätze die Umweltqualität im Sinne der Richtlinie der EG in Bezug auf den Lärm zu verbessern. Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind die Lärmkarten, die durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt werden. Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastung in den betroffenen Hauptverkehrsstraßen dar.

Hinweis:
Das LUNG M-V hat die Barlachstadt Güstrow mit Schreiben vom 24.05.2024 über eine aktualisierte Fassung der Lärmkarten informiert. Eine Veränderung der Belastungsschwerpunkte ergibt sich nicht daraus, sodass diese nicht in der vorgestellten Lärmaktionsplanung zu berücksichtigen sind. Die aktualisierten Lärmkarten werden in Kürze veröffentlicht und sind über den angegebenen Link einsehbar.
aktualisierte Lärmkarten

Lärmaktionsplan 2013

Der Lärmaktionsplan 2013 wurde am 5. Dezember 2013 von der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschlossen.

Lärmaktionsplan 2013 (PDF, 4.484 KB)
Schalltechnische Untersuchung LUNG M-V 2012 (PDF, 5.712 KB)

Lärmaktionsplan 2018

Der Lärmaktionsplan 2018 wurde am 13. September 2018 von der Stadtvertretung der Barlachstadt beschlossen.

Lärmaktionsplan 2018 (PDF, 1.256 KB)
Schalltechnische Untersuchung LUNG M-V 2017 (PDF, 20.388 KB)

Lärmaktionsplan 2023

Der Lärmaktionsplan 2023 wurde am 17. Oktober 2024 von der Stadtvertretung der Barlachstadt beschlossen.

Lärmaktionsplanung 2023
Übersicht Stand Umsetzung Maßnahme
Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung