Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 08.12.2022

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 08.12.2022

 

Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VII/0821/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow wählt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 Frau Cornelia Rosentreter zur 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters der Barlachstadt Güstrow ab dem 01.01.2023. Sie trägt die Bezeichnung: 1. Stadträtin.

Beschluss Nr.: VII/0823/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in der Sitzung am 08.12.2022:

  • die Schenkung der Informationstafel zum Gedenkstein am Schlossberg durch den Feuerwehrverein Barlachstadt Güstrow e. V. wird angenommen;
  • der von Herrn Peter Meier erstellte Text der Informationstafel wird im Ausschuss für Jugend, Schule, Kultur und Sport mit Herrn Meier und Vertretern des Feuerwehrvereins beraten;
  • die Informationstafel wird unmittelbar neben dem Gedenkstein am Schlossberg durch den Baubetriebshof nach Abstimmung mit dem Feuerwehrverein aufgestellt;
  • die Übergabe der Informationstafel an die Barlachstadt Güstrow erfolgt in einer Gedenkfeier am 17. Juni 2023 am Schlossberg.

Beschluss Nr.: VII/0824/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 den Bürgermeister zu beauftragen, ein Interessenbekundungsverfahren für das ehemalige Grundstück der Jugendherberge Schabernack für die Nutzung als familienfreundliches Tourismusprojekt in die Wege zu leiten. Über die Umsetzung in den erforderlichen Zeitfenstern hat der Bürgermeister regelmäßig zu informieren. Ein abschließender Ergebnisbericht dieser Arbeiten mit der dafür erstellten Beschlussvorlage, ist der Stadtvertretung abschließend schriftlich bis zum 30.04.2023 zu übergeben. Die zurzeit bearbeitete Nutzungsvereinbarung mit dem Bildungsträger wird weiter umgesetzt.

Beschluss Nr.: VII/0774/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die 11. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Barlachstadt Güstrow vom

09. November 2007.

Beschluss Nr.: VII/0770/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die 16. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Barlachstadt Güstrow vom

09. November 2007. Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Beschluss Nr.: VII/0754/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 den Wirtschaftsplan 2023 des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow.

Beschluss Nr.: VII/0797/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022, den im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses, durch die externe Firma Rödl & Partner GmbH, geprüften Jahresabschluss der Barlachstadt Güstrow 2018 für die Kernverwaltung und die Sondervermögen „Altstadt, Südstadt und Schweriner Vorstadt“ mit seinen Bestandteilen und Anlagen festzustellen.

Beschluss Nr.: VII/0798/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022:

Dem Bürgermeister der Barlachstadt Güstrow wird für den Jahresabschluss der Barlachstadt Güstrow 2018 für die Kernverwaltung und die Sondervermögen „Altstadt, Südstadt und Schweriner Vorstadt“ mit seinen Bestandteilen und Anlagen eine Entlastung erteilt.

Beschluss Nr.: VII/0771/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 105 - An der Lößnitz im Ortsteil Klueß gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Wohngebietes und die Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes in Form fehlender Leitungs- und Wegerechte für die bereits vorhandene Wohnbebauung (14 Grundstücke).

Der ca. 4,5 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst anteilig das Flurstück 5/37 der Flur 2, Gemarkung Klueß. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss Nr.: VII/0783/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022:

  1. die Umbenennung der 1. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 6 b - Suckow 1 - (Kattenberg) - Suckower Tannen in 1. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 6 B - Suckower Tannen
  2. den Entwurf der 1. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 6 B - Suckower Tannen der Barlachstadt Güstrow in der Fassung September 2022 (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird in der Fassung September 2022 gebilligt (Anlage 2).
  3. den Entwurf der 1. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 6 B - Suckower Tannen der Barlachstadt Güstrow mit der Begründung öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13a Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  4. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
  5.  

Beschluss Nr.: VII/0786/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 dem Entwurf als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung in der Falkenflucht zu.

Beschluss Nr.: VII/0789/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022, dass für den barrierefreien Ersatzneubau des „Sozialen Zentrums Nordstadt Güstrow“ der erforderliche kommunale Eigenanteil auf 1.710.187,03 €. erhöht und in 4 Jahresscheiben zur Auszahlung bereitgestellt wird. Sie nimmt die vorliegende Planung (Anlage 10) zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Im Jahr 2023 erfolgt eine außerplanmäßige Haushaltsausgabe in Höhe von 427.546,76 € vorbehaltlich der Übermittlung eines Zuwendungsbescheides für das Paket 2 der Antragstellung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur“.

Zwischen der gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH in Rostock (ASB) und der Barlachstadt ist ein Vertrag zu schließen.

In dem Vertrag wird festgelegt, dass der ASB Kita und Begegnungsstätte mindestens 20 Jahre betreibt und dass die Barlachstadt zur Absicherung der eingesetzten kommunalen Finanzmittel an rangbereiter Stelle mit einem Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen wird.

Beschluss Nr.: VII/0791/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die

Veräußerung von Bauparzellen an die Antragsteller im Baugebiet „Petershof“ zum

Mindestgebot von 130,00 €/m².

  1. Die Bauparzellen werden öffentlich ausgeschrieben. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, für die Vermarktung öffentliche Immobilienplattformen zu nutzen (z. B. „ohne-makler.net – einmal Immobilien-Anzeige eingeben – automatische Veröffentlichung auf den größten seriösen Immobilienportalen)
  2. Die Vergabe soll durch die Verwaltung nach Höchstgebot erfolgen. Gebote, die auf andere Gebote Bezug nehmen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
  3. Eine Vergabe zum Festpreis von 135,00 €/m² kann an Familien mit einem Kind unter 12 Jahren erfolgen. Für jedes weitere Kind unter 12 Jahren reduziert sich dieser Festpreis um jeweils 5 €/m². Voraussetzung dafür ist, dass die berücksichtigten Kinder ihren Wohnsitz auf dem zu erwerbenden Grundstück nehmen werden. Gebote von Familien mit Kindern werden bei der Vergabe der Grundstücke bevorzugt.
  4. Es erfolgen 3 Ausschreibungsrunden. Danach erhalten Bewerber die Möglichkeit einen Kaufantrag zu stellen. Der Kaufpreis richtet sich dann nach dem aktuellen Durchschnittspreis der bisher beurkundeten Grundstückskaufverträge.
  5. Es wird an jeden Bewerber nur ein Grundstück zur eigenen Bebauung veräußert. Ein Verkauf an Hausbaufirmen bzw. Bauträger wird ausgeschlossen.
  6. Abweichend von § 5 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung wird der Bürgermeister ermächtigt die Vergabeentscheidungen für die Baugrundstücke vorzunehmen. Die Stadtvertreter sind im Rahmen der Sitzungen der Stadtvertretung über die Vergabeentscheidungen zu informieren.
  7. Der Erwerb wird an eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren geknüpft.
  8. Eine Beleihungsvollmacht bis max. 700.000,00 € ist den Bauherren zu gewähren. Die
  9. Entscheidung über die Gewährung der Vollmacht trägt abweichend vom § 5 (5) der Hauptsatzung der Bürgermeister.
  10. Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten sind durch die Erwerber zu tragen.

Beschluss Nr.: VII/0808/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 den Bürgermeister zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens mit den Leistungsvereinbarungen, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Barlachstadt Güstrow als Träger der vier Kindertageseinrichtungen abgeschlossen werden, zu ermächtigen.

städtischen Kindertageseinrichtungen geht, um nicht zu viel Zeit zu verlieren.

Beschluss Nr.: VII/0810/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die beigefügte I. Klarstellungsvereinbarung zum Wasserkonzessionsvertrag vom 15./21.12.2010 zwischen der Barlachstadt Güstrow und der Stadtwerke Güstrow GmbH.Der Bürgermeister wird ermächtigt, etwaige erforderliche Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden zur Verlängerung der Option für alle Geschäftsvorfälle abzugeben.

Beschluss Nr.: VII/0811/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die beigefügte I. Klarstellungsvereinbarung zum Stromkonzessionsvertrag vom 11./17.09.2012 zwischen der Barlachstadt Güstrow und der Stadtwerke Güstrow GmbH.

Beschluss Nr.: VII/0812/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die beigefügte I. Klarstellungsvereinbarung zum Gaskonzessionsvertrag vom 11./17.09.2012 zwischen der Barlachstadt Güstrow und der Stadtwerke Güstrow GmbH.

Nichtöffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VII/0777/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die Neuvergabe der Reinigungsleistungen für das Los 1 – Regionale Schule "Richard Wossidlo" & Grundschule "An der Nebel" und WC "Am Bahnhof".

Beschluss Nr.: VII/0805/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow überträgt in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die Auftragsvergabe von Bauleistungen im Rahmen des Beschlusses der Stadtvertretung

Nr. VII/0704/22 für die Sanierung, Umnutzung und Erweiterung des Wasserturms Baustraße 3- 5 zum Stadtarchiv innerhalb seiner Wertgrenzen von 250.000 € bis 500.000 €

auf den Bürgermeister. Der Bürgermeister informiert die Stadtvertretung über getätigte Aufträge.