Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll aus der Sondersitzung der Stadtvertretung vom 11.04.2024

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/1105/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.04.2024 die Betriebsführung für die Kläranlage Güstrow-Parum ab dem 01.01.2025 auf der Grundlage des bestehenden Betriebsführungsvertrages für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow vom 09.01.2019 auf die Stadtwerke Güstrow GmbH zu übertragen. Der in den Anlagen 1 (Kanalbestand) und Anlage 2 (Planstellen) angepasste Betriebsführungsvertrag ist zum 17.10.2024 durch den Geschäftsführer der Stadtwerke Güstrow GmbH zu erarbeiten und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: VII/1106/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.04.2024 den Geschäftsführer der Stadtwerke Güstrow GmbH als Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow zu beauftragen, unverzüglich eine europaweite Ausschreibung der Betriebsführung der Kläranlage Güstrow-Parum in der bestehenden Funktionsweise (ohne Investitionen wie z.B. Bau der Faulung) auszuschreiben. Dabei ist eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren mit einer Verlängerungsoption von drei Jahren zu vereinbaren. Die Entscheidung über die Vergabe trifft die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow. Der Beschluss der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow Nr. VII/0983/23 vom 11.01.2024 wird insoweit aufgehoben, als darin beschlossen wurde: „Die genannten Stellen sind noch im Jahr 2024 zu besetzen, um einen reibungslosen Übergang in der Betriebsführung der Kläranlage zu gewährleisten.“

 

Beschluss Nr.: VII/1107/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.04.2024 den Geschäftsführer der Stadtwerke Güstrow GmbH als Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow zu beauftragen, für alle Gemeinden des WAZ, die ihre Abwässer in die Kläranlage Güstrow-Parum einleiten, ein Angebot zum Abschluss eines Einleitvertrages zum 17.10.2024 der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen, dass ein Vertragsschluss mit dem WAZ noch vor dem kommenden Jahreswechsel möglich ist